Dienstag, 12. April 2022

Mehr Umweltschutz im Planungs- und Baugesetz

Die Grünliberalen werden sich in der Aprilsession des Kantonsrats konsequent für mehr Umweltschutz und eine stärkere Förderung der Solarenergie und Elektromobilität einsetzen. Beim zweiten Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz unterstützt die Partei daher sämtliche Anträge der Regierung und wird zudem eigene Verbesserungsanträge einreichen. Darüber hinaus unterstützen die Grünliberalen die vorgeschlagene Solaroffensive auf bestehenden Gebäuden.

Die GLP zeigt sich unzufrieden mit den Ergebnissen der vorberatenden Kommission zum Planungs- und Baugesetz. Die Chance, bei ökologischen Kernanliegen nachzubessern, wurde komplett verpasst. So ist für die Grünliberalen unverständlich, weshalb die vorberatende Kommission Neubauten in Weilerzonen zulassen möchte, obwohl diese Bestimmung gegen Bundesrecht verstösst und damit zu Rechtsunsicherheit führt.

 

Im Gegensatz zur Kommission spricht sich die GLP für die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aus. Besonders bei Mehrfamilien- und Gewerbehäusern sind Ladeeinrichtungen von entscheidender Bedeutung, um auch Mieterinnen und Mietern den Umstieg auf die Elektromobilität zu ermöglichen.

 

Weiter haben die Grünliberalen kein Verständnis für die vorgeschlagenen Verwässerung der Grünflächenziffer. Die Kommissionsanträge würden die positive Wirkung der Grünflächenziffer nicht nur mindern, sondern vollkommen aufheben.


Grünliberale unterstützen die St.Galler Solaroffensive


Die geforderte Solaroffensive für St.Gallen, die insbesondere eine Solarpflicht auf bestehenden Gebäuden beinhalten soll, wird von den Grünliberalen unterstützt. Der Solarenergie kommt bei der Energiewende eine Schlüsselrolle zu, dennoch gelingt die Erschliessung des grossen Solarpotenzials im Kanton St.Gallen nicht schnell genug.

 

Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sowie der jüngsten geopolitischen Entwicklungen kann die Bedeutung einer schnellstmöglichen Umstellung auf eine autonome und nachhaltige Energieversorgung nicht stark genug betont werden. Die Vorlage sieht eine Übergangsfrist bis 2035 sowie die Beschränkung der Solarpflicht auf geeignete Dach-und Fassadenflächen vor.